Gründungsprüfer

Gründungsprüfer
vom Gericht bestellter Prüfer, der den Hergang der  Gründung einer AG (neben den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats) zusätzlich zu prüfen hat, falls es sich um eine  qualifizierte Gründung handelt.
- Vgl. auch  Gründungsprüfung.

Lexikon der Economics. 2013.

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